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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07 (https://dejure.org/2007,5958)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.11.2007 - L 8 R 98/07 (https://dejure.org/2007,5958)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. November 2007 - L 8 R 98/07 (https://dejure.org/2007,5958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Regelaltersrente unter Anerkennung von Beitragszeiten im Ghetto; Beitragszeiten und Ersatzzeiten als auf die Wartezeit einer begehrten Altersrente anrechnungsfähige Versicherungszeiten; Ausübung einer aus eigenem Willensentschluss zustande ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Sie habe entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R) im "vorbestimmten Maße", d.h. den Ghettoverhältnissen entsprechend, über die Lebensmittel verfügen können.

    Das Urteil des BSG vom 14.12.2006 stehe nicht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit und der Beschlusslage der Rentenversicherungsträger, die sich bei der Auslegung des Entgeltbegriffs weiter auf das Urteil des 13. Senats vom 07.10.2004 (Az.: B 13 RJ 59/03 R) stützten.

    Dabei finden nach § 250 Abs. 1 SGB VI Ersatzzeiten als rentenrechtliche Zeiten allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn vor Beginn der Rente zumindest ein Beitrag wirksam entrichtet worden ist oder als wirksam entrichtet gilt; denn Ersatzzeiten sollen nach dem Gesetz nur Versicherten, d.h. Personen zugute kommen, die bereits Beitragsleistungen erbracht haben (vgl. Niesel in Kasseler Kommentar, § 250 SGB VI, Rn. 10; BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).

    Der Senat folgt insoweit im Ergebnis der Rechtsprechung des 13. und 5. Senats des BSG (Urteile vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R -, vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R - und vom 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R - vgl. ferner Beschlüsse vom 05.09.2006 - B 5 R 16/07 R -, vom 08.02.2007 - B 5 R 182/06 B - und vom 14.08.2006 - B 5 RJ 246/05 B -) und schließt sich ihr nach eigener Überprüfung an.

    Zwar mag der Wortlaut des § 1 Abs. 1 Satz 1 ZRBG insoweit nicht eindeutig sein (anders wohl BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03), weil das Bestehen eines rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in der Vorschrift nicht ausdrücklich genannt wird und die vom BSG zur Abgrenzung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses zu Zwangsarbeit verwendeten Begriffe der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit in der Vorschrift nicht wörtlich aufgegriffen werden.

    Da die von dieser Rechtsprechung begünstigten ehemaligen Ghettobewohner sich aber gewöhnlich im Ausland aufhalten, so dass eine auf einer Beschäftigung im Ghetto beruhende Rente vielfach aus auslandsrentenrechtlichen Gründen nicht gezahlt werden kann, insbesondere weil Bundesgebiets-Beitragszeiten nicht in dem erforderlichen Umfang vorliegen und für sie Beschäftigungszeiten nach § 16 FRG per se ausgeschlossen sind (vgl. BT-Drucksache, a.a.O., S. 1, 5), wurde das ZRBG verabschiedet, um - entgegen § 272 SGB VI - in vielen Fällen die daraus resultierenden Rentenansprüche in das Ausland erst zahlbar zu machen (BSG, Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R - vgl. ferner Urteil vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R -).

    Die aus eigenem Willensentschluss aufgenommenen und gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigungen in einem Ghetto im Sinne des § 1 Abs. 1 ZRBG müssen also zu rentenrechtlichen Zeiten im Sinne des § 54 SGB VI führen, was wiederum nur möglich ist, wenn es sich um eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit handelte (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2004, a.a.O., zu dem Erfordernis der Entgeltlichkeit).

    Eine etwaige Vermittlung der Arbeit durch den Judenrat allein reicht jedoch nicht aus, um die Freiwilligkeit der verrichteten Arbeit zu bejahen (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).

    Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 b ZRBG ist als ein die Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung begründendes Entgelt anzusehen (vgl. BSG, Urteil v. 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).

    Bei Gewährung von Lebensmitteln ist zu prüfen, ob sie nach Umfang und Art des Bedarfs unmittelbar zum Verbrauch oder Gebrauch oder nach vorbestimmtem Maße zur beliebigen Verfügung gegeben werden (BSG, Urteil v. 07.10.2004, aaO).

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Der Senat folgt insoweit im Ergebnis der Rechtsprechung des 13. und 5. Senats des BSG (Urteile vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R -, vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R - und vom 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R - vgl. ferner Beschlüsse vom 05.09.2006 - B 5 R 16/07 R -, vom 08.02.2007 - B 5 R 182/06 B - und vom 14.08.2006 - B 5 RJ 246/05 B -) und schließt sich ihr nach eigener Überprüfung an.

    Da die von dieser Rechtsprechung begünstigten ehemaligen Ghettobewohner sich aber gewöhnlich im Ausland aufhalten, so dass eine auf einer Beschäftigung im Ghetto beruhende Rente vielfach aus auslandsrentenrechtlichen Gründen nicht gezahlt werden kann, insbesondere weil Bundesgebiets-Beitragszeiten nicht in dem erforderlichen Umfang vorliegen und für sie Beschäftigungszeiten nach § 16 FRG per se ausgeschlossen sind (vgl. BT-Drucksache, a.a.O., S. 1, 5), wurde das ZRBG verabschiedet, um - entgegen § 272 SGB VI - in vielen Fällen die daraus resultierenden Rentenansprüche in das Ausland erst zahlbar zu machen (BSG, Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R - vgl. ferner Urteil vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R -).

    Dem so gewonnenen Auslegungsergebnis steht entgegen der Auffassung des 4. Senats in seinem Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - insbesondere nicht entgegen, dass der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des ZRBG im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ausdrücklich "Neuland" betreten wollte (vgl. BT-Drucksache 14/8583, S. 5; BT-Drucksache 14, 8602, S. 5); denn solches "Neuland" hat der Gesetzgeber bereits mit der Möglichkeit betreten, die in § 113 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI vorgesehene Zahlungssperre für die Gewährung einer auf Ghettobeitragszeiten beruhenden Rente für bestimmte Personen in das Ausland aufzuheben (vgl. BSG, Urteil vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R -), hat der Gesetzgeber rentenrechtliches Neuland betreten.

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Es fehlt jedoch an den sonstigen Voraussetzungen des § 35 SGB VI. Insoweit kann vorliegend offen bleiben, ob es der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf - mit anrechenbaren Zeiten belegten - Jahren ausnahmsweise dann nicht bedarf, wenn - wie hier - die Gewährung einer Rente unter Anerkennung von Ghettobeitragszeiten nach dem ZRBG im Streit steht (so wohl BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - unter Berufung auf § 1 Abs. 3 ZRBG); denn die Klägerin hat vorliegend keinen Monat zurückgelegt, der mit anrechenbaren rentenrechtlichen Zeiten belegt ist.

    Insbesondere knüpft § 1 Abs. 1 Satz 1 ZRBG, der - wie bereits ausgeführt - die Ausübung einer aus eigenem Willensentschluss zustande gekommenen Beschäftigung gegen Entgelt verlangt, entgegen der Auffassung des 4. Senats des BSG in seiner Entscheidung vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - an die von der Rechtsprechung des BSG aufgestellten Kriterien der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto an und setzt ein rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis voraus.

    Dem so gewonnenen Auslegungsergebnis steht entgegen der Auffassung des 4. Senats in seinem Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - insbesondere nicht entgegen, dass der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des ZRBG im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ausdrücklich "Neuland" betreten wollte (vgl. BT-Drucksache 14/8583, S. 5; BT-Drucksache 14, 8602, S. 5); denn solches "Neuland" hat der Gesetzgeber bereits mit der Möglichkeit betreten, die in § 113 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI vorgesehene Zahlungssperre für die Gewährung einer auf Ghettobeitragszeiten beruhenden Rente für bestimmte Personen in das Ausland aufzuheben (vgl. BSG, Urteil vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R -), hat der Gesetzgeber rentenrechtliches Neuland betreten.

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Die grundsätzliche Fortgeltung der sogenannten Ghettorechtsprechung des BSG (Urteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - 14. Juli 1999 - B 13 RJ 61/98 R) für die Auslegung des ZRBG ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksachen - BT-Drs. - 14/8583 Seiten 1, 5 und 14/8602 Seiten 1, 5), die ausdrücklich auf diese Urteile Bezug nimmt, sowie aus dem Wortlaut der gesetzlichen Überschrift ("Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten ..." - ebenso LSG NRW, Urteil v. 7. Mai 2007 - L 3 R 34/07).

    Zwangsarbeit ist in Abgrenzung zur versicherungspflichtigen Beschäftigung die Verrichtung von Arbeit unter obrigkeitlichem (hoheitlichem) bzw. gesetzlichem Zwang, wie z.B. bei Strafgefangenen und Kriegsgefangenen oder in Zwangsarbeitslagern (vgl. z.B. BSGE 80, 250, 253 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15).

    Nach der Gesetzesbegründung ist das ZRBG ausdrücklich in Reaktion (und Akzeptanz) auf die im Jahre 1997 ergangene Rechtsprechung des BSG zu in einem Ghetto zurückgelegten Arbeitszeiten (vgl. u.a. das Urteil des BSG vom 18.06.1997 - 5 RJ 66/95 -, BSGE 80, 250 ff) ergangen, in dem das BSG erstmals entschieden hat, dass eine in einem Betrieb innerhalb eines Ghettos (dort des Ghettos Lodz) aus freiem Willen aufgenommene Tätigkeit die Voraussetzungen einer freien Beschäftigung erfüllen kann und als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen ist (vgl. BT-Drucks. 14/8583, S. 5; BT-Drucks. 14/8602, S. 5).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R

    Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Die Auffassung des SG zur fehlenden Entgeltlichkeit der Beschäftigung im Ghetto Czenstochau sei nach dem Urteil des BSG vom 14.12.2006 (Az.: B 4 R 85/06 R) nicht mehr aufrecht zu erhalten.

    Das Gericht hat die Revision wegen seiner von dem Urteil des BSG vom 14.12.2006 (B 4 R 85/06 R) abweichenden Auslegung der Tatbestandsmerkmale "aus eigenem Willensentschluss" und "gegen Entgelt", auf der seine Entscheidung beruht, sowie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Nach wie vor erachtet der erkennende Senat zur Anwendung des ZRBG die Abgrenzung von der Zwangsarbeit nach dem sozialversicherungsrechtlichen Typus des Beschäftigungsverhältnisses für geboten (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05).

    Der Senat hat sich jedoch aufgrund neuer historischer Erkenntnisse in seiner jüngsten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05) gehalten gesehen, seine bisherige Rechtsprechung zur Feststellung einer für die Anwendung des ZRBG ausreichenden Höhe des Entgelts zu modifizieren und dazu - als Hilfstatsache bei Beweisnot - nunmehr auch auf die Frage abgestellt, ob das im Ghetto erhaltene Entgelt objektiv dazu ausreichte, neben dem Arbeitenden selbst auch weitere Menschen über einen erheblichen Zeitraum zu ernähren oder hierzu einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Nach wie vor erachtet der erkennende Senat zur Anwendung des ZRBG die Abgrenzung von der Zwangsarbeit nach dem sozialversicherungsrechtlichen Typus des Beschäftigungsverhältnisses für geboten (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05).

    Der Senat hat sich jedoch aufgrund neuer historischer Erkenntnisse in seiner jüngsten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05) gehalten gesehen, seine bisherige Rechtsprechung zur Feststellung einer für die Anwendung des ZRBG ausreichenden Höhe des Entgelts zu modifizieren und dazu - als Hilfstatsache bei Beweisnot - nunmehr auch auf die Frage abgestellt, ob das im Ghetto erhaltene Entgelt objektiv dazu ausreichte, neben dem Arbeitenden selbst auch weitere Menschen über einen erheblichen Zeitraum zu ernähren oder hierzu einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Nach wie vor erachtet der erkennende Senat zur Anwendung des ZRBG die Abgrenzung von der Zwangsarbeit nach dem sozialversicherungsrechtlichen Typus des Beschäftigungsverhältnisses für geboten (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05).

    Der Senat hat sich jedoch aufgrund neuer historischer Erkenntnisse in seiner jüngsten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05) gehalten gesehen, seine bisherige Rechtsprechung zur Feststellung einer für die Anwendung des ZRBG ausreichenden Höhe des Entgelts zu modifizieren und dazu - als Hilfstatsache bei Beweisnot - nunmehr auch auf die Frage abgestellt, ob das im Ghetto erhaltene Entgelt objektiv dazu ausreichte, neben dem Arbeitenden selbst auch weitere Menschen über einen erheblichen Zeitraum zu ernähren oder hierzu einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R

    Anspruch auf Altersruhegeld bzw Altersrente und Hinterbliebenenrente - Wartezeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Der Senat folgt insoweit im Ergebnis der Rechtsprechung des 13. und 5. Senats des BSG (Urteile vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R -, vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R - und vom 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R - vgl. ferner Beschlüsse vom 05.09.2006 - B 5 R 16/07 R -, vom 08.02.2007 - B 5 R 182/06 B - und vom 14.08.2006 - B 5 RJ 246/05 B -) und schließt sich ihr nach eigener Überprüfung an.
  • BSG, 27.03.2007 - B 5 R 16/07 R
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07
    Der Senat folgt insoweit im Ergebnis der Rechtsprechung des 13. und 5. Senats des BSG (Urteile vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R -, vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R - und vom 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R - vgl. ferner Beschlüsse vom 05.09.2006 - B 5 R 16/07 R -, vom 08.02.2007 - B 5 R 182/06 B - und vom 14.08.2006 - B 5 RJ 246/05 B -) und schließt sich ihr nach eigener Überprüfung an.
  • BSG, 08.02.2007 - B 5 R 182/06 B
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

  • BSG, 14.08.2006 - B 5 RJ 246/05 B
  • Drs-Bund, 20.03.2002 - BT-Drs 14/8602
  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2005 - L 8 RJ 97/02

    Anspruch auf Gewährung von Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres und

  • BSG, 10.12.1974 - 4 RJ 379/73

    Konzentrationslager - Zwangsarbeit

  • BSG, 22.09.1999 - B 13 RJ 71/99 B

    Ablehnung einer erneuten Sachprüfung wegen Bindungswirkung früherer Bescheide

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 15/74
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 RJ 139/04

    Rentenversicherung

    aa) Nach wie vor erachtet es der erkennende Senat für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen (vgl. Urteile vom 8.6.2007, aaO.; vom 20.6.2007, L 8 R 244/05; vom 4.7.2007, L 8 R 74/05; vom 21.11.2007, L 8 R 98/07; jeweils sozialgerichtsbarkeit.de).

    Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in seiner sog. Ghettorechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 18.6.1997, 5 RJ 66/95; vom 21.4.1999, B 5 RJ 48/98 R; vom 14.7.1999, aaO) entwickelt hat (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil v. 7.10.2004, aaO; Senat, Urteil v. 21.11.2007 aaO.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - L 8 R 243/06

    Rentenversicherung

    Danach ist neben der Aufnahme und Ausübung der Arbeit aus eigenem Willensentschluss auch die Gewährung eines Entgelts erforderlich, das nach Art und Höhe eine versicherungspflichtige Beschäftigung begründen kann (Senat, Urteil vom 21.11.2007, L 8 R 98/07; sozialgerichtsbarkeit.de).

    Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in seiner sogenannten Ghetto-Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.1997, 5 RJ 66/95, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; vom 21.04.1999 B 5 RJ 48/98 R, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; vom 14.07.1999, B 13 RJ 75/98 R, aaO.) entwickelt hat (vgl. hierzu im einzelnen BSG Urteil vom 07.10.2004, aaO.; Senatsurteil vom 21.11.2007, aaO.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2008 - L 8 R 23/07

    Anspruch auf Altersrente unter Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten im

    Danach ist neben der Aufnahme und Ausübung der Arbeit aus eigenem Willensentschluss auch die Gewährung eines Entgelts erforderlich, das nach Art und Höhe eine versicherungspflichtige Beschäftigung begründen kann (zusammenfassend Senat, Urteil v. 21.11.2007, L 8 R 98/07; sozialgerichtsbarkeit.de).

    Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in seiner sog. Ghettorechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.1997, 5 RJ 66/95, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; vom 21.04.1999, B 5 RJ 48/98 R, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; vom 14.07.1999, B 13 RJ 75/98 R, aaO) entwickelt hat (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil v. 07.10.2004, aaO; Senat, Urteil v. 21.11.2007 aaO.).

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